So bist Du mit einem sicheren Motorradhelm unterwegs
Der Helm gehört zur Standardausrüstung des Motorrads. Kein Wunder, denn er bietet eine enorme Sicherheit für einen unserer empfindlichsten Körperteile, den Kopf. Egal, ob Jethelm, Integralhelm oder Crosshelm: Sie alle können im Falle eines Unfalls Leben retten. Aus diesem Grund gilt seit den 1970er Jahren in Deutschland eine Helmpflicht für Motorradfahrer. Inzwischen hat sich viel in Sachen Sicherheitsstandards und Anforderungen an einen Motorradhelm getan. Sie werden nach bestimmten Normen geprüft, um Dir und Deinem Beifahrer eine möglichst sichere Fahrt zu gewährleisten.
Wir zeigen Dir, was es mit der Norm für Motorradhelme auf sich hat, worauf Du beim Helmkauf achten solltest und auf welche Aspekte bei der Überprüfung der Normen besonders geachtet wird
Wie werden Normen für Motorradhelme vergeben?
In Normungsausschüssen beraten Experten aus Wirtschaft, öffentlicher Hand, Wissenschaft und Forschung sowie die Anwender regelmäßig welche Normen an aktuellere Sicherheitsstandards angepasst werden müssen. Es wird beraten, welche Kriterien neu mit aufgenommen werden sollen und wie diese schließlich in den Laboren am besten überprüft werden können.
In Deutschland führen notifizierte Stellen wie z.B. der TÜV verschiedene Tests durch, die Helme, bevor sie auf den Markt kommen, einer Sicherheitsprüfung unterziehen. In diesem Homologationsverfahren soll gecheckt werden, ob die Motorradhelme der aktuellen Norm entsprechen. Dies kann so aussehen, dass z. B. der zu testende Helm aus einer bestimmten Höhe mit einer definierten Mindestgeschwindigkeit fallen gelassen wird. So werden ein Unfall und der Aufprall des Helms auf dem Asphalt oder der Bordsteinkante nachgeahmt. Prüfköpfe mit installierten Sensoren innerhalb des Helms simulieren einen menschlichen Kopf und können die beim Aufprall auftretenden Beschleunigungen (g-Kräfte) aufzeichnen. Diese geben Auskunft darüber ob die jeweiligen Schutzhelme ihre Funktion erfüllen und im Zweifelsfall Leben retten können. Bestehen die Motorradhelme diese und eine Vielzahl von weiteren Prüfungen, wird eine Typgenehmigung erteilt.
Welche Normen für Motorradhelme gibt es?
1990 wurde in Deutschland die damals gültige Norm DIN 4848 für Motorradhelme durch die sog. ECE-22-Regelung ersetzt (ECE = Economic Commission for Europe). Deren Standards gelten nicht nur für Motorradhelme, sondern auch für Schutzhelme für Mopeds oder Mofas und deren Visiere.
Aufgrund von immer neuen Anforderungen an die Sicherheit der Motorradfahrer und des technischen Fortschritts, gibt es mittlerweile verschiedene Versionen der ECE-Norm. Die fünfte Version der ECE-Regelung (ECE-R 22.05) ist 2002 in Kraft getreten. Seit 2021 gibt es nun die neueste Version, ECE-R-22.06, die das Prüfverfahren ausweitet.
Was wird bei der Norm für Motorradhelme geprüft?
Bei der ECE-Prüfung werden verschiedene Aspekte untersucht:
- Stoßdämpfung
- Rotationsmessung
- Belastbarkeit und Funktion des Kinnriemens
- Abstreiftest
- Steifigkeit der Motorradhelme
- Form und Größe
- Größe des Sichtfeldes
- optische und mechanische Tests der Visiere
Warum gibt es eine neue Norm?
Die ECE-Regelung 22.05 war der Standard für fast 20 Jahre. In diesem Zeitraum haben sich sowohl die Sicherheitsanforderungen im Straßenverkehr verändert als auch die Wissenschaft enorm weiterentwickelt. So betrachtet die Unfallforschung nicht nur den linearen Aufprall auf die Straße als Risiko, sondern auch die Rotationskräfte, welche bei einem Unfallszenario auftreten können. Auch die Materialien haben eine Entwicklung genommen. Kritikpunkte an der ECE 22.05 waren die fest vordefinierten 5 Stoßdämpfungspunkte, was dazu führen konnte, dass Hersteller die Helmkonstruktion in diesen Bereichen gezielt verstärkt haben, um die Prüfungen zu bestehen. Auch die für die Tests vorgeschriebenen Temperaturen von -20°C bzw. +50°C gaben Anlass zur Kritik.
Was ändert sich durch die neue Norm?
Die Norm ECE 22.06 für Motorradhelme enthält nun mehr Stoßdämpfungs-Prüfpunkte als ihr Vorgänger. Auch das Prüfverfahren wurde leicht verändert, beispielsweise wird nun der Helm mit teils höheren Aufprallgeschwindigkeiten auf seine Belastbarkeit untersucht. Die Motorradhelme werden außerdem bei den Niedrig-Temperaturtests bei -10°C anstatt -20°C getestet. Die größte Änderung ist aber die Einführung der Rotationsprüfung.
Helme, welche eine P/J Zulassung erhalten wollen, wie Klapphelme oder Helme mit abnehmbaren Kinnteilen, müssen nun auch mit hochgeklappten oder entfernten Kinnteil getestet werden. Auch das Visier muss künftig belastbarer sein und im Test einer Kugel mit einer Geschwindigkeit von 60 m/s standhalten. Das Visier darf sich dabei nicht verformen oder sogar kaputt gehen.
Helme, die mit Zubehör in Verkehr gebracht werden, sind daraufhin zu prüfen, ob die zusätzliche Ausrüstung keine nachteiligen Auswirkungen hat und ob der Schutzhelm und/oder das Visier in jedem Fall noch allen Anforderungen entspricht.
Muss ich mir einen neuen Motorradhelm mit Norm ECE-R 22.06 kaufen?
Kurz gesagt: Nein. Für Motorradfahrer ändert sich durch die neue ECE 22.06 nichts: Wer einen nach der alten Norm zertifizierten Helm besitzt, darf diesen natürlich auch danach noch weiter tragen.
Ist es Pflicht, einen Motorradhelm mit ECE-Zulassung zu tragen?
Motorradfahrer müssen laut § 21a StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen.
Helme, welche eine Typgenehmigung nach der ECE-Regelung 22.05 und natürlich 22.06 erhalten haben, erfüllen die Voraussetzungen für einen „geeigneten Schutzhelm“.
Im Ausland gelten mitunter andere, teils strengere Vorschriften. Bitte informiere dich vor Reiseantritt über die regionalen Vorschriften. Zu empfehlen ist hier einen Helm mit der entsprechenden ECE 22-Kennzeichnung zu tragen. Ansonsten drohen zum Teil hohe Bußgelder oder gar ein Verbot der Weiterfahrt.
Daran erkennst du, ob ein Helm der ECE-Norm entspricht: In deinem Helm befindet sich am Kinnriemen ein Aufnäher mit der Genehmigungsnummer. Zusätzlich befindet sich zumeist am hinteren Teil der Helmschale ein Aufkleber mit der entsprechenden ECE-Kennzeichnung.
Beispiel Genehmigungsnummer: E1 061401/J-1952
- E1: Genehmigungsland Deutschland
- 06: ECE-Regelung 22.06
- J: Jethelm
- 1952: Batch-Nr.
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